Welche Gegenstände dürfen nicht ins Stadion mitgenommen werden?
In Anlehnung an die Regelung in § 3 der Stadionordnung des BBBank Wildpark Karlsruhe zu verbotenen Gegenständen und als Ergänzung zu den KSC - Ticket - AGBs dürfen nachfolgende Gegenstände NICHT mit ins Stadion genommen werden.
Waffen und Gegenstände aller Art, die Verletzungen verursachen können:
- Schusswaffen, Messer in allen Größen, Scheren;
- Werkzeuge aller Art;
- Selfie Sticks;
- Ersatz- Akkus, -batterien oder mehr als eine („nicht unmittelbar genutzte“) Powerbank inkl. dem dazugehörigen Ladekabel;
Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material:
- Glasflaschen und Hartplastikflaschen in allen Größen, Flachmänner aus Glas oder Metall; Thermoskannen aus Edelstahl; auch Tetra Pack sofern größer 0,5 Liter;
- Getränke-, Tabak- und Spraydosen;
- über 50 cm lange Metallketten;
Sperrige / sonstige unerlaubte Gegenstände:
- Leitern, Hocker (auch aus Styropor), Kisten, Motorradhelme, Fahnenstangen oder Doppelhalter aus Metall;
- Fahrräder, Roller, Rollschuhe;
- Kinderwagen, Buggys;
- Lebensmittel aller Art, sofern nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt;
- mehr wie 1 Liquid für E-Zigaretten (Packungsgröße: max. 10 Milliliter);
- Fernsehkameras und Profi-Fotoausrüstungen plus Objektiven, Foto-Stativen oder -Taschen, sofern keine Presse-Akkreditierung vorhanden;
- Laserpointer;
- Druckluftfanfaren, Vuvuzelas;
- Rucksäcke, große Handtaschen, Reisetaschen aller Art, wenn größer als Din A 4;
- Tiere aller Art
Pyrotechnik oder ätzende, färbende, gesundheitsgefährdende Substanzen (fest, flüssig oder gasförmig):
- Feuerwerkskörper aller Art, Seenotfackeln, Rauchtöpfe;
- Leicht entflammbare Gegenstände (Choreografien erfordern die Vorlage eines B1- Zertifikates);
- Illegale Betäubungsmittel;
Flugblätter, Fahnen, Uniformstücke / Bekleidung, Abzeichen, Symbole, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, menschenverachtend, rassistisch, fremdenfeindlich oder obszön abstoßend sind;
Alle Spruchbänder oder Transparente, sofern sie nicht durch den Sicherheitsbeauftragten oder den Veranstaltungsleiter erlaubt wurden.