Mitglied bei den Wildpark Kids werden

Um mitzumachen, muss man KSC-Mitglied sein. Füllt einfach den Antrag aus und schickt ihn an den KSC oder eingescannt an wildparkkids(at)ksc.de

Anmeldeformular

- Die Kosten für die Wildpark-Kids Mitgliedschaft betragen einmalig 18,94€.

- Zusätzlich kostet die KSC Jugend-Mitgliedschaft (7-17 Jahre) 40€/Jahr.

- Die KSC Kinder-Mitgliedschaft (0-6 Jahre) ist kostenlos.

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Mehr Informationen

Veranstaltungen

Jede unserer Veranstaltungen ist freiwillig und kann einzeln gebucht werden. Zum großen Teil sind diese auch kostenlos. Sollten Kosten anfallen, informieren wir Sie natürlich bei der Anmeldung.

Betreuung

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wildpark-Kids sind pädagogisch ausgebildet oder befinden sich momentan in einer pädagogischen Ausbildung. Ihre Kinder werden jederzeit betreut und dürfen nur mit vorheriger Zustimmung alleine unterwegs sein.

Kosten

Wildpark-Kids Mitgliedschaft: Einmalig 18,94€

KSC-Kinder-Mitgliedschaft (0-7 Jahre): 0€

KSC-Jugend-Mitgliedschaft: 40€/Jahr

Eine KSC-Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Wildpark-Kids-Mitgliedschaft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Mitgliedschaft bei den „Wildpark-Kids“ der Karlsruher SC GmbH & Co. KGaA& Co KgaA (nachfolgend KSC). Die „Wildpark-Kids“ ist der Kinder- und Jugendclub des KSC.

 

1) Geltungsbereich

a) Der KSC bietet als Service für die jungen Fans des KSC unter der Bezeichnung „Wildpark-Kids“ ein besonderes Fan-Programm an. Das Angebot gilt nur für solche jungen Fans, die bereits im vereinsrechtlichen Sinne Mitglied des KSC sind.

b) Die am Fanprogramm teilnehmenden Kinder und Jugendlichen werden nachfolgend auch – bezogen auf Ihre Teilnahme im Fan-Programm inkl. der vorvertraglichen Anbahnung sowie nach vertraglicher Abwicklungen – als „Mitglieder“ bezeichnet. Der Begriff „Mitglied“ oder „Mitglieder“ in diesen AGB ist nicht gleichbedeutend mit der Vereinsmitgliedschaft, sondern bezieht sich auf das von der Vereinsmitgliedschaft getrennte Vertragsverhältnis über das Fanprogramm „Wildpark-Kids“.

c) Dieses Fan-Programm richtet sich unter der Bezeichnung „Wildpark-Kids“ an Kinder und Jugendliche im Alter von 0 – 17 Jahren, die Vereinsmitglied sind.

d) Für das Verhältnis zwischen dem KSC und den Kindern und Jugendlichen (nachfolgend „Mitglieder“), vertreten durch Ihre Erziehungsberechtigten, finden im Hinblick auf die Mitgliedschaft im Fanprogramm „Wildpark-Kids“ diese AGBs Anwendung.

 

2) Mitgliedschaft

a) Mitglied der „Wildpark-Kids“ kann jede natürliche Person im Alter von 0 – 17 Jahren werden, die Vereinsmitglied des KSC e.V. ist oder die Vereinsmitgliedschaft gleichzeitig mit der Anmeldung zu den „Wildpark-Kids“ gemäß der Satzung des KSC e.V. beantragt.

b) Der Mitgliedschaftsantrag muss von den Erziehungsberechtigten gestellt und unterschrieben sein, nur dann ist er wirksam.

c) Die Aufnahme zu den „Wildpark-Kids“ kann durch Einsendung des unterschriebenen Formulars „Aufnahmeantrag“ per Post an den Karlsruher SC, Adenauerring 17, 76131 Karlsruhe beantragt werden. Die Annahmeerklärung erfolgt durch Übersendung der Mitgliedschaftsbestätigung in Textform.

d) Voraussetzung für die Aufnahme, ist eine bestehende oder gleichzeitig abzuschließende Mitgliedschaft beim KSC sowie die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

 

3) Gegenstand der Mitgliedschaft der „Wildpark-Kids“

a) Als neues Mitglied erhalte ich einen Mitgliedsausweis der „Wildpark-Kids“ und ein Begrüßungspaket. Außerdem erhalte ich regelmäßig Einladungen zu altersspezifischen und teils entgeltlichen „Wildpark-Kids“-Veranstaltungen. Darauf wird im Zuge des entsprechenden Veranstaltungsangebotes entsprechend hingewiesen.

Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Verlust des Mitgliedsausweises ist dies unverzüglich in Textform anzuzeigen. Eine Ersatzkarte wird dem Mitglied gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro ausgestellt.

 

4) Aufnahmegebühr und Mitgliedschaftsbeitrag

a) Bei Aufnahme zu den „Wildpark-Kids“ ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 18,94 Euro zu entrichten. Ein darüber hinausgehen der Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

b) Die Aufnahmegebühr wird per Lastschrift eingezogen.

 

5) Pflichten des Mitgliedes

a) Bei Veranstaltungen der „Wildpark-Kids“ hat das Mitglied den Anordnungen der Verantwortlichen des KSC unbedingt Folge zu leisten.

b) Alkohol- und Drogenkonsum, während oder vor Veranstaltungen sind strengstens untersagt und können eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zur Folge haben.

 

6) Laufzeit und Kündigung

a) Die Mitgliedschaft besteht vom Tag der Annahme des Mitgliedsantrags bis zum nächsten 30.06. eines Jahres. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres, in Textform, gekündigt wird oder das Mitglied einen wirksamen Widerspruch gegen Änderungen oder Ergänzungen der AGB erhoben hat. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 3 Monate vor dem nächsten 30.06, läuft der Vertrag mindestens bis 30.06. des Folgejahrs.

b) Das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt hiervon unberührt.

c) Mit Erreichen der Volljährigkeit endet die Mitgliedschaft bei den „Wildpark-Kids“ automatisch.

d) Bei Beendigung der KSC-Mitgliedschaft, endet die Mitgliedschaft bei den „Wildpark-Kids“ automatisch.e) Nach Beendigung der Mitgliedschaft bei den „Wildpark-Kids“ ist der Mitgliedsausweis unverzüglich an den KSC zurück zu geben.

 

7) Kontaktadresse

Karlsruher Sport-Club e.V.

Adenauerring 17 | 76131 Karlsruhe

Tel. 0721 9643450 | Fax 0721 9643469

Mail: wildpark-kids@ksc.de  | Web: www.wildpark-kids.de

 

8) Datenschutzhinweis

a) Die bei der Anmeldung abgegebenen personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert und zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Mitgliedschaft durch den KSC und beauftragte Dritte verarbeitet.

b) Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten nur zum Zweck der Vertragserfüllung und der Werbung für eigene Angebote. Der Verwendung zu Werbezwecken können Sie jederzeit formlos beim KSC widersprechen. Grundlage der Speicherung Ihrer Daten ist § 28 Abs. 1 Nr. BDSG. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt lediglich im Rahmen der Vertragserfüllung, jedoch nicht zu Werbezwecken.

 

9) Haftung

a) Der KSC haftet bei lediglich vermittelten Fremdleistungen durch Kooperationspartner nicht für deren Durchführung, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung.

b) Weiter haftet der KSC sowie deren gesetzliche Vertreter nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der KSC nur im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

10) Schlussklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


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