Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. lädt alle Mitglieder ganz herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Termin: Mittwoch, 04.11.2026, 18.00 Uhr (Einlass ab 17.00 Uhr)
Versammlungsort: Schwarzwaldhalle Karlsruhe, Festplatz 5, 76137 Karlsruhe
Sofern die Mitgliederversammlung länger als sechs Stunden dauert, wird sie ohne Unterbrechung am 05.11.2026 fortgeführt.

Die Mitgliederversammlung findet als Präsenzveranstaltung statt. Mitglieder können aber über einen Livestream die Mitgliederversammlung verfolgen, ohne dabei Wortmeldungen einreichen oder an Abstimmungen teilnehmen zu können. Um Zugangsdaten für den Livestream zu erhalten, musst du dich bis 01.11.2026 hier  anmelden. Du erhältst dann am 03.11.2026 deine Logindaten per E-Mail zugeschickt.
Für die Teilnahme in der Schwarzwaldhalle ist keine Anmeldung nötig.
Da die Mitgliedschaft am Eingang der Schwarzwaldhalle elektronisch kontrolliert wird, bitten wir dich, unbedingt deinen Mitgliedsausweis sowie deinenPersonalausweis mitzubringen.

Tagesordnung:
TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 4 Feststellung der Anwesenheit
TOP 5 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 6 Genehmigung der Geschäftsordnung
TOP 7 Bekanntgabe der Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung
TOP 8 Allgemeiner Jahresbericht des Präsidiums
Teil A - KSC e.V.
Teil B - Profifußballgesellschaft / Tochtergesellschaften
TOP 9 Jahresbericht des Mitgliederrats, inklusive des Berichts über den Jahresabschluss und die Entschließung hierzu
TOP 10 Bericht der Revisoren
TOP 11 Aussprache über TOP 8 bis 10
Teil A - KSC e.V.
Teil B - Profifußballgesellschaft / Tochtergesellschaften
TOP 12 Beschluss über die Entlastung des Präsidiums
TOP 13 Beschluss über die Entlastung des Mitgliederrats
TOP 14 Jahresberichte der Abteilungen
TOP 15 Anträge
1. Anpassung der Satzung des KSC eV an die Vorgaben der Lizenzierungsordnung der Bundesliga sowie weitere klarstellende und redaktionelle Änderungen (Änderungen in § 4 und in § 11 der Satzung)
2. Strukturreform durch Einführung operativer Bereiche und entsprechende Satzungsänderungen (Änderungen in den §§ 2, 9, 14, 15, 16, 17, 19, 21, 23 und 24 der Satzung)
3. Zustimmung zur Änderung der Satzung der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA
4. Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix Management GmbH
TOP 16 Verschiedenes

Anmeldung zum Livestream (ohne Möglichkeit zur Wortmeldung und Abstimmung)

Beschlussvorlage zu TOP 15

FAQ zu Top 15.2

Erklärfilm zu Top 15.2

Geschäftsordnung

FAQ zu den Satzungsänderungen gemäß TOP 15.2 und zur geplanten Beitragserhöhung

Was plant der KSC bei der Satzungsanpassung gemäß TOP 15.2?

Das operative Geschäft des KSC e.V. soll neu strukturiert werden. Im Rahmen dieser Strukturreform sollen neben den bestehenden ehrenamtlich geführten Abteilungen künftig auch hauptamtlich geleitete operative Bereiche als zusätzliche Organisationseinheiten für den Sport- und sonstigen Betrieb des Vereins eingeführt werden. 
Kernstück der Reform ist die Neufassung von § 24 der Satzung: Operative Bereiche werden künftig jeweils durch einen hauptamtlichen Bereichsleiter geführt, der vom Präsidium ernannt wird, während Abteilungen weiterhin regelmäßig durch einen ehrenamtlichen, von der Abteilungsversammlung gewählten Abteilungsleiter geführt werden. Das Präsidium kann zukünftig mit Zustimmung des Mitgliederrats ausnahmsweise auch einen hauptamtlichen Abteilungsleiter ernennen oder die Abteilungsleitung einem Bereichsleiter übertragen. 

Was ist mit dem Wahlausschuss und dem Abteilungsrat geplant?

Mit der Einführung operativer Bereiche entfällt der bisherige Abteilungsrat als eigenständiges Gremium der Abteilungsleiter. 
Durch den Wegfall des Abteilungsrats, der bisher vier Mitglieder in den Wahlausschuss entsandt hat, besteht der Wahlausschuss künftig aus neun direkt von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern, wobei eine Mindestbesetzung von sieben Mitgliedern für eine ordnungsgemäße Konstituierung genügen soll.  
Insgesamt schafft die Strukturreform die satzungsrechtliche Grundlage dafür, dass professionell geführte Vereinsbereiche neben den traditionell ehrenamtlich organisierten Abteilungen bestehen können, ohne die bewährte Organstruktur des Vereins in ihrem Kern zu verändern. 

Warum sind es so viele Stellen in der Satzung, an denen Änderungen vorgenommen werden sollen?

Alle Passagen, an denen von „Abteilungen“ die Rede ist, müssen um den Begriff der „operativen Bereiche“ ergänzt werden – daher werden so viele Stellen in der Satzung geändert.  

Neben der Satzungsänderung wird der Mitgliedsbeitrag in zwei Stufen erhöht – was geschieht mit den zusätzlichen Mitteln?

Die Mitgliedsbeiträge beim KSC e.V. sind seit über 20 Jahren unverändert geblieben. Zum 01.07.2027 tritt die zweite Stufe der Beitragsanpassung in Kraft: Der Mitgliedsbeitrag der bisherigen Klassik-Mitgliedschaft wird von derzeit 75,- Euro auf 90,- Euro für alle passiven erwachsenen Mitglieder angehoben. Die zusätzlichen Mittel sollen unter anderem für zusätzliche Bewegungsangebote im Breitensport sowie den Nachwuchsfußball für Juniorinnen und Junioren verwendet werden. Gleichzeitig schaffen sie den notwendigen Spielraum für Anschubfinanzierungen, um nachhaltige Bewegungsangebote in der Region zu entwickeln und auf den Weg zu bringen. 
Die bisherigen Klassik- und Premium-Mitgliedschaften verschmelzen zu einer einheitlichen passiven Mitgliedschaft für Erwachsene. 

Warum ist Breitensport für den KSC e.V. so wichtig?

Der Breitensport ist ein wesentlicher Bestandteil des KSC e.V. und Ausdruck seines Selbstverständnisses als eingetragener Verein. Er bildet gemeinsam mit dem Nachwuchs- sowie dem Frauen- und Herrenbereich das Fundament des Vereinslebens. Als sportliche Heimat für Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Geschlechter ermöglicht der KSC e.V. Teilhabe, fördert Gesundheit und Gemeinschaft und übernimmt damit Verantwortung über den Profisport hinaus. Ein stabiles und breit aufgestelltes Sportangebot stellt sicher, dass Sport beim KSC e.V. dauerhaft zugänglich bleibt und nicht ausschließlich leistungsorientiert ausgerichtet ist. Die Sicherung und Weiterentwicklung dieses Bereichs ist daher ein zentrales Anliegen.

Welche Vorteile bleiben für Mitglieder trotz Beitragserhöhung bestehen?

Auch mit der Anpassung der Mitgliedsbeiträge profitieren Mitglieder weiterhin von attraktiven Leistungen. Dazu zählen das Vorkaufsrecht auf Tickets sowie Vergünstigungen im Fanshop mit 10 % Rabatt auf nicht reduzierte Fanartikel und 5 % Rabatt auf nicht reduzierte Artikel der Ausrüster‑Ware. Hintergrund der Unterscheidung sind große Unterschiede bei den Einkaufskonditionen.  
Darüber hinaus behalten Mitglieder ihr Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung (ab 16 Jahren) und haben die Möglichkeit, an exklusiven Veranstaltungen wie dem Mitgliederforum teilzunehmen. Neumitglieder erhalten außerdem ein Willkommensgeschenk. 

Die Vorteile der Satzungsänderungen auf einen Blick

  1. Hauptamt und Ehrenamt ergänzen sich zum Vorteil des e.V. 
    Das Ehrenamt bleibt das wichtige Fundament unseres Vereins. Gleichzeitig können hauptamtliche Bereichs- oder Abteilungsleitungen dort eingesetzt werden, wo dauerhaftes Fachwissen, tägliche Erreichbarkeit und professionelle Steuerung erforderlich sind. Dadurch werden Ehrenamtliche entlastet, Entscheidungen verlässlich vorbereitet und Aufgaben kontinuierlich umgesetzt. So bleibt der e.V. handlungsfähig, wirtschaftlich stabil und langfristig gut aufgestellt. 
  2. Der KSC stellt sich moderner und zukunftsfähiger auf. 
    Mit der Möglichkeit, operative Bereiche zu bilden, kann der Verein seine Aufgaben künftig übersichtlicher bündeln und noch professioneller organisieren. 
  3. Kompetenzen werden sinnvoll zusammengeführt. 
    Zusammengehörende Abteilungen können unter einer gemeinsamen Leitung enger zusammenarbeiten. Dadurch entstehen kürzere Wege, bessere Abstimmungen und gemeinsame Entwicklungsmöglichkeiten. 
  4. Das Ehrenamt bleibt eine wichtige Säule des Vereins. 
    Abteilungen werden weiterhin grundsätzlich ehrenamtlich geführt. Gleichzeitig erhält der KSC die nötige Flexibilität, dort hauptamtliche Strukturen einzusetzen, wo diese fachlich und organisatorisch sinnvoll sind. 
  5. Verantwortlichkeiten werden klarer geregelt. 
    Bereichs- und Abteilungsleitungen erhalten eindeutig definierte Aufgaben und Zuständigkeiten – etwa für Budgets, Ziele sowie die Organisation des Trainings- und Spielbetriebs. 
  6. Entscheidungen können schneller und effizienter getroffen werden. 
    Durch klarere Strukturen und den Wegfall von Doppelzuständigkeiten wird die Zusammenarbeit zwischen Vereinsführung, operativen Bereichen und Abteilungen vereinfacht. 
  7. Die Mitglieder bestimmen den Wahlausschuss künftig unmittelbar. 
    Alle Mitglieder des Wahlausschusses werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Damit wird die direkte demokratische Beteiligung der Mitglieder gestärkt. 
  8. Die Handlungsfähigkeit der Vereinsorgane wird dauerhaft gesichert. 
    Klare Regelungen für Wahlperioden, Nachbesetzungen und Mindestbesetzungen sorgen dafür, dass die wichtigen Gremien des Vereins jederzeit arbeitsfähig bleiben. 
  9. Transparenz und Unabhängigkeit werden weiter gestärkt. 
    Eindeutigere Vorgaben zur Trennung von ehrenamtlicher Kontrolle und operativer Verantwortung helfen, Interessenkonflikte zu vermeiden und schaffen klare Zuständigkeiten. 
  10. Die Satzung wird an die Anforderungen des modernen Vereinssports angepasst. 
    Aktuelle Vorgaben der Fußballverbände werden berücksichtigt und der Vereinszweck wird bewusst offen formuliert. So bleibt der KSC auch für neue Entwicklungen, Sportangebote und Organisationsformen gut aufgestellt. 

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