Der Becher wurde von der Westtribüne auf den Schiedsrichter Winter geworfen und traf im Anschluss auch dessen Assistenten Schlosser. Der Täter wurde sofort identifiziert und an die Polizei übergeben. Der KSC behält sich das Recht vor, die ihm auferlegte Geldstrafe auf dem zivilrechtlichen Weg vom Verursacher einzufordern.
Von den 5.000 € Strafe kann der KSC 1.700 € für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Derartige Aufwendungen müssen dem DFB bis zum Jahresende nachgewiesen werden.
Der Club hat dem Urteil zugestimmt, somit ist es rechtskräftig.